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Die Treuhand-Gründung

anonyme & seriöse Treuhandlösung




Häufig kommen zwei Motivgruppen für eine Treuhandlösung in Betracht:

Die häufigste Motivgruppe:
Ein Unternehmer möchte aus verschiedenen Gründen nicht in einer Gesellschaft als Gesellschafter in Erscheinung treten oder in einem Register erscheinen.
Das können ganz einfache Gründe sein; Anonymität und Schutz der Privatsphäre ist oft der Hauptgrund für so eine Entscheidung. Auch aus Wettbewerbsgründen kommt die Treuhandlösung zum Einsatz.
Die vielfältigen Gründe würden den Rahmen hier sprengen.
Für diese Motivgruppe gibt es kaum Probleme bei der Gestaltung einer Treuhandlösung.


IBC kennt aber auch die Unternehmer die ihre zweite Chance mit einer Treuhandgesellschaft suchen.
Gerne wenn es Seriös gemeint ist.



Bei einer bestehenden oder drohenden Insolvenz, egal ob als natürliche Person oder in Verbindung mit einer juristischen Person ist bei der Treuhandgestaltung Vorsicht geboten.
 



Infohinweis

Gesellschafter einer Auffanggesellschaft oder auch einfachen Neugründung sollte der Insolvenzbetroffene zunächst aus Sicherheit nicht sein oder werden, da der ihm gehörende Gesellschaftsanteil sonst pfändbar werden könnte oder in eine Insolvenzmasse fällt oder/und ein Insolvenzverwalter ein Mitspracherecht in der neuen Gesellschaft bekommen könnte.

Es ist daher dringend davon abzuraten, Treuhand-Konstruktionen zu installieren, bei denen der Begünstigte, also ein "Treugebender“ die Insolvente Person ist.

Als geeignete Gesellschafter bieten sich auch die Ehefrau, Kinder oder Personen des Vertrauens an, mit denen aber gleichzeitig auch interne Regelungen getroffen werden sollten.

Geschäftsführer in einer neuen Unternehmensgesellschaft kann der Insolvenzbetroffene dann sein, wenn kein entsprechendes Berufsverbot vorliegt.
So kann ein Insolvenzbetroffener dann seriös nach außen hin als Unternehmensvertreter in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer auftreten.

Treuhand-Konstruktionen machen Sinn, wenn Sie eine wie oben beschriebene Vertrauenspartner haben, für die eine Auffanggesellschaft oder Neugründung gegründet wird.

Wenn aber eine Vertrauensperson aus verschiedenen Gründen nicht in einem Handelsregister erscheinen möchte oder gar als Gesellschafter nicht in Erscheinung treten will besteht die Lösung über eine IBC-Treuhandlösung.

In so einem Fall ist eine Vertrauensperson der Treugeber - nicht aber eine Insolvenz bedrohte oder belastete Person.
Diese Variante der IBC-Treuhandlösung über uns, verbunden mit einer Vertrauenspartner kommt da ohne Probleme in Betracht.

Das wäre natürlich eine völlig legale Variante einer Treuhandfunktion.




EASY OFFICE Hinweis

Das EASY OFFICE Angebot einer Treuhandgesellschaft richtet sich ausschließlich an den seriösen Unternehmer.
Die verschiedenen von IBC angebotenen Treuhänder regeln in ihren Treuhandverträgen klar die Grundlagen für eine sofortige Auflösung von Treuhandverträgen bei Verdacht des Missbrauches mit strafrechtlich relevanter Nutzung einer Treuhandgesellschaft.
Diese Verträge sind unterschiedlich je nach Standort der Treuhänderländer.  



Geschichte der Treuhandfunktion

Seid Jahrhunderten gibt es Vermögensverwalter und Treuhänder die schon ganze Königreiche verwalteten.
Es war nur ein logischer Schritt das schon im letzen Jahrhunderten Firmensachverwalter
und Treuhänder für Firmen und Unternehmen eingesetzt wurden.
In den letzten 50 Jahren sind Treuhänder für die Firmenverwaltung und Führung
zur täglichen Praxis geworden.
In vielen Ländern wurde die Tätigkeitsbezeichnung zur ehrbaren Berufsbezeichnung erhoben
und durch Gesetze geregelt.
Dieser Beruf oder die Tätigkeit als Treuhänder ist eine legale und durch Gesetze geregelte Tätigkeit sowie Grundlage für den freien Willen einen Treuhänder einsetzen zu wollen.
Der sogenannte Treugeber überträgt durch einen Treuhandvertrag in der Regel die Verwaltung von Vermögen auf einen Treuhänder.
Seid vielen vielen Jahren ist es auch an der Tagesordnung Firmen durch Treuhänder führen zu lassen.
Diese völlig legale Möglichkeit auch als kleiner oder großer Unternehmer so eine Inlands-/Auslandsfirma zu erwerben oder zu gründen ist in den Augen einiger Kritiker unseriös. Sie sprechen gerne von Strohmännern oder unterstellen undurchsichtige Machenschaften. Wer die faktische Geschäftsführung ist, ist zugegebener Weise für außenstehende oft nicht festzustellen.
Doch nun zu unterstellen dies sei illegal geht völlig an der Sachlage der gesetzlichen Zulässigkeit vorbei.
Ein bekannter Wirtschaftsfachmann erklärte mal, jede Inhaberaktie einer Aktiengesellschaft sei ein geheimer Treuhandvertrag.
Die Satzung und der Gesellschaftszweck einer AG regelt die Grundlagen.
Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschafter, die er bei einer Inhaberaktie meist nicht kennt.
Aber so das Vermögen eines anonymen Aktionärs/ Treugebers verwaltet.
In der Regel wird in den Treuhandverträgen genau so geregelt wie und wer die Geschäfte führt, wer wirtschaftlicher und begünstigter Inhaber der treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteile ist. Die Verschwiegenheitspflicht von Treuhändern ist in vielen Ländern gesetzlich garantiert und geregelt. Der Berufsstand ist sehr häufig auch an Berufsausbildung und Sachkenntnis gebunden. Doch auch Leien können treuhänderisch Vermögen und Geschäftsführungen übernehmen.
Es versteht sich von selbst das strafrechtlich relevante Tatbestände auch strafrechtlich verfolgt werden können,
und zur Offenlegung von Treuhandverhältnissen führt. Die unterschiedlichen Meinungen und Gesetze der Länder zur Treuhänderverschwiegenheit sind natürlich Zankapfel der Kritiker und Strafverfolger.
Was in dem einem Land strafrechtlich ist, ist in einem anderen Land gesetzeskonform und straffrei.
Die Globalisierung ist hier noch sehr weit von einer Gleichbehandlung unter den Ländern entfernt.
Fakt ist, wer in Deutschland zum Beispiel bei einer sogenannten Eidesstattlichen Versicherung,
oder bei der Steuererklärung Auslandsvermögen oder Einkommen verschweigt macht sich nach verschiedenen deutschen Gesetzen strafbar.

Treuhandkonstruktionen und Treuhandverträge sollten daher nur von Spezialisten erdacht werden die auch in sensiblen Bereichen erfahren sind.




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