Die Firmen Treuhand hat Tradition !
Seid Jahrhunderten gibt es Vermögensverwalter und Treuhänder die schon ganze Königreiche verwalteten.
Es war nur ein logischer Schritt das schon im letzen Jahrhunderten Firmensachverwalter
und Treuhänder für Firmen und Unternehmen eingesetzt wurden.
In den letzten 50 Jahren sind Treuhänder für die Firmenverwaltung und Führung
zur täglichen Praxis geworden.
In vielen Ländern wurde die Tätigkeitsbezeichnung zur ehrbaren Berufsbezeichnung erhoben
und durch Gesetze geregelt.
Dieser Beruf oder die Tätigkeit als Treuhänder ist eine legale und durch Gesetze geregelte Tätigkeit sowie Grundlage für den freien Willen einen Treuhänder einsetzen zu wollen.
Der sogenannte Treugeber überträgt durch einen Treuhandvertrag in der Regel die Verwaltung von Vermögen auf einen Treuhänder.
Seid vielen vielen Jahren ist es auch an der Tagesordnung Firmen durch Treuhänder verwalten und führen zu lassen.
Diese völlig legale Möglichkeit auch als kleiner oder großer Unternehmer so eine Inlands-/Auslandsfirma zu erwerben oder zu gründen ist in den Augen einiger Kritiker unseriös. Sie sprechen gerne von Strohmännern oder unterstellen undurchsichtige Machenschaften. Wer die faktische Geschäftsführung ist, ist zugegebener Weise für außenstehende oft nicht festzustellen.
Doch nun zu unterstellen dies sei illegal geht völlig an der Sachlage der gesetzlichen Zulässigkeit vorbei.
Ein bekannter Wirtschaftsfachmann erklärte mal, jede Inhaberaktie einer Aktiengesellschaft sei ein geheimer Treuhandvertrag.
Die Satzung und der Gesellschaftszweck einer AG regelt die Grundlagen.
Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschafter, die er bei einer Inhaberaktie meist nicht kennt,
aber so das Vermögen eines anonymen Aktionärs/ Treugebers verwaltet.
In der Regel wird in den Treuhandverträgen genau so geregelt wie und wer die Geschäfte führt, wer wirtschaftlicher und begünstigter Inhaber der treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteile ist.
Die Verschwiegenheitspflicht von Treuhändern ist in vielen Ländern gesetzlich garantiert und geregelt.
Wer in diesen Ländern dagegen verstößt wird stafrechtlich verfolgt und hart bestraft.
Der Berufsstand ist sehr häufig auch an Berufsausbildung und Sachkenntnis gebunden. Doch auch Leien können treuhänderisch Vermögen und Geschäftsführungen übernehmen.
Es versteht sich von selbst das strafrechtlich relevante Tatbestände auch strafrechtlich verfolgt werden können, und zur Offenlegung von Treuhandverhältnissen führt. Die unterschiedlichen Meinungen und Gesetze der Länder zur Treuhänderverschwiegenheit sind natürlich Zankapfel der Kritiker und Strafverfolger.
Was in dem einem Land strafrechtlich ist, ist in einem anderen Land gesetzeskonform und straffrei.
Die Globalisierung ist hier noch sehr weit von einer Gleichbehandlung unter den Ländern entfernt.
Fakt ist, wer in Deutschland zum Beispiel bei einer sogenannten Eidesstattlichen Versicherung,
oder bei der Steuererklärung Auslandsvermögen oder Einkommen verschweigt
macht sich nach verschiedenen deutschen Gesetzen strafbar.
Treugeber-Service (GS oder GF)
EOS kennt auch die Unternehmer die eine zweite Chance mit einem Treuhand-Gesellschafter oder Geschäftsführer suchen. Gerne auch nach einer Insolvenz, warum nicht, wenn es seriös gemeint ist.
Das EOS Angebot einer Treuhandgestellung richtet sich ausschließlich an den seriösen Unternehmer der eine zweite Chance sucht. Die verschiedenen von EOS angebotenen Treuhänder regeln in ihren Treuhandverträgen klar die Grundlagen für eine sofortige Auflösung von Treuhandverträgen bei Verdacht des Missbrauches zu strafrechtlich relevanten Nutzung einer Treuhandgestellung. Diese Verträge sind unterschiedlich je nach Standort der Treugeberländer. |
Treuhänder-Gestellung
EOS übernimmt gerne nach vorliegen eines verbindlichen Auftrages die Gründung einer Treuhandgesellschaft.
Die Vorstellung und Wahl eines Treuhänders wird von EOS im Rahmen der Gründungsbesprechung und Auftragsvereinbarung mit größter Sorgfalt und Seriosität vorgenommen.
Eine Verschwiegenheitsklausel gilt bei der Auftragsannahme von beiden Parteien als grundsätzlich vereinbart.
EOS stellt oder vermittelt auf Wunsch den Treuhandgesellschafter und oder auch einzeln den Treuhandgeschäftsführer. Beim Geschäftsführer kann zwischen aktiver oder passiver Tätigkeit gewählt werden.
Bei Bedarf wenden Sie sich an uns, wir finden die richtige Lösung für Sie.
Fragen zu einer Treuhand-Gründung
Das Mindeststammkapital für die EOOD beträgt 2.500,-€
Auf Wunsch sind wir in der Lage auch 100,--Leva (50,-€) Gesellschaften in Bulgarien zu gründen
Im Prinzip ja. Beim Gesellschafter oder Geschäftsführer gibt es keine Einschränkungen. Bei einer Treuhandgestellung sowieso nicht, da der jeweils vorgeschlagene Treuhänder keiner Beschränkung unterliegt!
Ja. Die häufigste Möglichkeit ist die Bestellung eines Treuhandgesellschafters bzw. die Gestellung eines Treuhandgeschäftsführers mittels entsprechender Verträge sowie die Ausstellung einer Generalvollmacht. Sie können auch eine Gründung über unsere Treuhänder vornehmen lassen und sich dann zwei notarielle Vollmachten vom Gründer ausstellen lassen. Eine Vollmacht lautet über die uneingeschränkte Verfügung über die Gesellschaftsanteile, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Eine weitere Vollmacht lautet über die alleinige Verfügung der Bankkonten. Damit erscheint der Name des wahren Eigentümer der EOOD nirgendwo, er bleibt völlig anonym.
Sie müssen uns eine leserliche farbige Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Passes für den Notar überlassen, damit Ihre Daten korrekt in die Vollmacht aufgenommen werden können. Ansonsten dient diese Kopie nur der Aktenablage beim Notar. Der wirkliche Gründer der GmbH (i.R. ein Mitarbeiter oder Treuhänder) lässt diese beiden Urkunden beim Notar anfertigen (einseitige Willenserklärungen). Ihre Anwesenheit in Bulgarien ist dazu nicht erforderlich.
Ja, das ist überhaupt kein Problem. Sie bestellen eine
"Treuhand-GmbH" und können damit arbeiten ohne dass vorhandene Vollstreckungen, Bankschulden, Scheidungsansprüche etc. gegen die Firma geltend gemacht werden können. Im Paket enthalten sind die Bestellung eines Treuhandgesellschafters bzw. die Gestellung eines Treuhandgeschäftsführers mittels entsprechender Verträge sowie die Ausstellung einer Generalvollmacht. Dadurch können Sie ohne Altlasten geschäftlich neu beginnen!!
Nein, die bulgarischen Banken sind an das Bankgeheimnis gebunden. Und geben nur bei eingeleiteten Strafverfahren Auskünfte. Übrigens garantieren wir bei jeder von uns gegründeten Treuhand EOOD/GmbH ein bereits geöffnetes, Internetfähiges Bankkonto.
Das trifft so auch auf Spanien zu.
Dies ist bei anderen Firmentypen wie z.B. der engl. Ltd. leider durchaus nicht immer gewährleistet.
Und was nützt die schönste Firma ohne Konto?
Nein, weder für die Gründung noch für die Vollmachten bei der Treuhandgründung müssen Sie anreisen.
Aber: Die Mehrheit unserer Kunden kommt nach der Gründung für 2/3 Tag nach Sofia. Warum nicht ein langes Wochenende kombinieren, bei Flügen ab 100,-€ lohnt sich dies allemal.....
Gleichzeitig können Sie so ganz nebenbei auch unsere Büros kennen lernen, um sicher sein zu können, dass bei uns korrekt und seriös abgewickelt wurde.
Dieser kann an jedem beliebigen Ort in Bulgarien sein oder nach der Gründung in jedes belibiege EU-Land verlegt werden. Es empfiehlt sich, insbesondere für die Überwachung und Einhaltung der Steuertermine, diesen an den Ort und Sitz seines Steuerberaters zu legen. Bei uns in Sofia ist dies automatisch der Fall.
Ja, sie können grundsätzlich in jedem EU-Land mit der Gesellschaft arbeiten. Sie können Zweigniederlassungen und Repräsentanzen einrichten. Sie haben eine Steuernummer und auch eine EU-MwSt.-Nummer. Wenn Sie allerdings eine Bulgarische GmbH auch für die Haltung eines Immobiliengrundsitzes verwenden wollen, sollten Sie wegen möglicher Risiken damit keine anderen Geschäfte tätigen.
Ja. Sie können alle handwerklichen Tätigkeiten auch in Deutschland ausführen. Nach EU-Recht braucht die bulgarische Firma dabei keinen Meister gemäß deutschen Bestimmungen. In manchen Fällen wird allerdings ein Nachweis verlangt, dass die EOOD über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, und dass die Gesellschaft schon mindestens sechs Jahre in Bulgarien tätig ist. Bitte fragen Sie uns wie die Bestimmungen für Ihr Handwerk lauten.
Easy Office bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der Easy Office & externer Partner. Informieren Sie sich stets darüber.