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Preiswert eine bulgarische GmbH gründen.
 


Gründen Sie mit uns Ihre GmbH in Bulgarien!
Von der Erstellung und Abstimmung der Gründungsunterlagen über die Vertretung beim Notar bis hin zur Eintragung im Register beraten und unterstützen wir Sie zusammen mit unserem Gründungs-Service vor Ort.


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Das betrifft insbesondere Gründungs-Paketangebote.


 
Firmengründung in Bulgarien - die geläufige Form der EOOD und OOD ist das Äquivalent zur deutschen GmbH.
 

Start Up Paket Dieses Start Up Paket ist der ideale Weg per Ferngründung zu einer schnellen Gründung einer Auslandsgesellschaft. Ideal für Neueinsteiger in Handels und Diensleistungsbereich. Sehr beliebt bei Internet-Dienstleistern und Plattformbetreiber.

Fakten Check- FAQs Mit diesem Gründungspaket sind die Standartgrundlagen einer schnellen Gründung mit gesicherten Firmen Domizil sowie erforderlichen Serviceleistungen verbunden. Ein abgesicherter Start.

Premium Gründung Dieses Paket ist für den Kenner reserviert. Es ist mit einem Service verbunden der vom Firmen-Domizil überTelefon, Post & Bankkonto mit Internet Banking und K-Karte alles inklusive bereitstellt. Eine Zweisprachen Gründung mit Top-Service inklusive.


Für die Gründung durch einen Ausländer in Bulgarien eignet sich am besten die Gesellschaftsform einer Einzelgesellschaft mit beschränkter Haftung, die so genannte EOOD mit einer Stammkapitaleinlage in Höhe von 2.556,45 Euro (5.000 BGN/Lewa). Dabei handelt es sich um eine Unterform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach bulgarischem Recht, der OOD. Diese Gesellschaftsformen entsprechen weitgehend einer GmbH nach deutschem Recht. Die EOOD kann von nur einer Person gegründet werden (also Ein-Mann-GmbH).

Es gibt demnach zwei Arten der Firmengründung; EOOD (Der Gesellschafter der EOOD kann eine natürliche oder auch eine juristische Person sein - Ein-Mann-Gesellschaft);

OOD (Die Gesellschafter der OOD können mehrere, natürliche oder juristische Personen sein.)Die bulgarische EOOD beziehungsweise OOD ist der deutschen GmbH absolut vergleichbar.

Sehr geringes Stammkapital


Herabsetzung des Mindestkapitals bei der GmbH-Gründung!
Seit vergangenem Jahr ist auch in Bulgarien die Ein-Euro-GmbH Realität: Das Mindestkapital bei der Gründung einer GmbH wurde von 5000 BGN/Lewa (ca. 2500 €) auf zwei Lewa (ein Euro) -herabgesetzt.
Im Unterschied zu anderen EU-Ländern sind in Bulgarien keine Sonderregelungen für die Ein-Euro-GmbH vorgesehen.
Wir empfehlen aus verschiedenen Gründen aber mindestens 100,-BGN/Lewa (50,-€)


Basis Paket einer bulgarischen EOOD/ OOD Auftragsgründung!

Beantragung und Zertifikat für Firmenname im Sofioter Handelsregister

Ein Nominal-Stammkapital von Euro 50,- muss vom Auftraggeber zur Gründung bereitgestellt werden.
Erstellung der Statuten über unsere Haus-Kanzlei und Beglaubigung beim Notar
Notariell beglaubigte Gründungsurkunde
Handelsregisterauszug einfach
Beantragung der Steuernummer EIK
nationale Steuernummer
Eröffnungsbilanz

Notarielle Beurkundung der Gesellschaftsanteile auf den Gründer
Inklusive Notarkosten, Inklusive Gerichtskosten
Inklusive Handelsregistereintragung
Inklusive staatlicher Gebühren und Steuern
Inklusive aller Honorare
Domizilsitz für Gründungszeit inklusive
Post-Weiterleitungsservice (für Postversand werden separat nach Aufwand abgerechnet)
Resident Agent für die gesamte Gründungszeit (örtlicher Vertreter)

Gesamt-Preis schon ab 1.399 €/Euro

Wir bieten drei verschiedene Gründungspakete an. Bitte informieren Sie sich.

Mit Option auf Ferngründung.


Für die Gründung einer Einzel-GmbH (EOOD) ist kein Vertrag, sondern ein notariell beglaubigtes Gründungsprotokoll zu erstellen, dessen Einzelheiten das Handelsgesetz der Republik Bulgarien regelt. Das Notariatswesen in Bulgarien ist mit dem Deutschen ähnlich. Die für die EOOD beziehungsweise OOD zu leistende Einlage verbleibt bis zur endgültigen Firmenregistrierung (meistens zehn bis 14 Tage) auf dem Firmenkonto und kann dann durchaus anderweitig verwendet werden.

Bei der Firmengründung ist darauf zu achten, dass der gewählte Firmenname noch zu vergeben ist. Die dafür zuständige Behörde stellt gegen Zahlung einer Gebühr für die Bezeichnung der Firma eine „Bescheinigung über die Freiheit von Rechten Dritter“ aus. Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten werden dadurch vermieden, was wesentlich angenehmer ist, als in Deutschland. Diese Bescheinigung ist Pflicht und muss bei der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister vorgelegt werden. Die anschließende Registrierung der Gesellschaft beim zuständigen Gericht und die Eintragung ins Handelsregister sollten von einem Anwalt durchgeführt werden. Dann muss das zuständige, territoriale, statistische Büro eingeschaltet werden, wofür wiederum Gebühren anfallen. Es folgt die obligatorische Anzeige der Firmengründung in der Staatlichen Zeitung der Republik Bulgarien.

Kontakt

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Easy Office bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der Easy Office & externer Partner. Informieren Sie sich stets darüber.