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CORONA
WAS BIETET DER STAAT ZUR SELBSTHILFE AN ?

Corona Krisen-Hilfe

Die Zahl der Unternehmen, die sich bei uns melden, ist enorm. In normalen Zeiten haben wir in einer Woche ein oder zwei Klienten die in Ihren Erst-Beratungsgesprächen das Thema auf Insolvenzmöglichkeit bringen. In der letzten Woche waren es wohl mehr als zwanzig Interessenten. Die Unternehmer sind durchweg extrem besorgt, ihnen droht teilweise die Geschäftsgrundlage völlig wegzubrechen. Ein Eventveranstalter zum Beispiel in der normalerweise 2-3 Events und Tagungen bedient und organisiert, wurden alle vorgeplanten Termine Storniert und damit keine Einnahmen mehr - und das wird wohl für Monate so bleiben.

Er hat zwar für alle Mitarbeiter Kurzarbeit angemeldet und seinen Betrieb stillgesetzt, aber ein Teil der Kosten für Mieten oder PKW -Leasing etwa läuft aber weiter. Gleichzeitig ist ihm noch unklar, in welcher Form und wie schnell die versprochene staatlichen Hilfen er bekommen kann und vor allem wann. Achtung: Insolvenzen müssen die durch Corona bedrohten Firmen in vielen Fällen vorerst nicht anmelden.

Die Bundesregierung hat die Pflicht dazu für die nächsten Monate ausgesetzt.

Das heißt, dass es in den kommenden Monaten erst einmal nur wenige durch Corona bedingte Firmenpleiten geben wird?

Nein, wir meinen es sind schon tausende Firmen Pleite,
die Unternehmer wissen es nur noch nicht.

Der Rat jetzt noch Vorsorge zu betreiben ist überlebenswichtig.

 
Der Bund sowie die Bundesländer versprechen für solche Fälle doch Milliardenhilfen.

Damit ist und wird die Pleitewelle nur verschoben.

Es wird so kommen und unausweichlich sein, dass sich viele Unternehmer am Ende der Krise angesichts der zusätzlich angehäuften Schulden überlegen müssen, sich zur Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren zu schlagen und vielleicht die Chance der Sanierung haben. Dann muss ein Insolvenzverwalter beurteilen, ob für den Betrieb eine gute Fortführungsperspektive besteht und ob man sich dann außergerichtlich mit allen Gläubigern einigen kann oder ob das Unternehmen liquidiert werden muss.

Eine Alternative ist, das Regelinsolvenzverfahren ermöglicht eine Insolvenzverwaltung in Eigenverwaltung.

Dabei wird das Insolvenzverfahren nicht durch einen Insolvenzverwalter, sondern durch das betroffene Unternehmen selbst, unterstützt durch einen erfahrenen Berater, abgewickelt.

Allerdings kommt eine Insolvenz in Eigenverwaltung nicht für jedes Unternehmen in Betracht.

Vor Einleitung eines solchen Verfahrens sollten sich Unternehmen daher unbedingt beraten lassen.

 

Der Staat wird zum Hauptgläubiger, also wir alle!

Der Hauptgläubiger vieler von der Corona Krise betroffener Unternehmen wird bei obiger Sachlage der Staat sein.

Es ist denkbar, dass im Rahmen der zu erwartenden Insolvenzverfahren, auf die Rückzahlung eines Teils der Hilfen verzichten wird. Möglicherweise ist das ja bei dem Darlehns-Hilfsprogrammen auch so einkalkuliert. Da es sich tatsächlich Großteils um jetzt schon verloren gegebene Hilfs-Zuschüsse handelt.

 

Aktuelle Liquiditätshilfen

In einem der ersten Schritte sollen Unternehmen möglichst schnell Darlehen bekommen, um die drohende Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Dazu soll die staatliche Förderbank KfW ihre Programme ausweiten und die bisherigen Bedingungen erleichtern, um auf bestehende Programme zugreifen zu können. Zudem soll die KfW mehr Risiken übernehmen.
Abgewickelt werden sollen diese zinsgünstigen Kredite wie die bisherigen KfW-Programme über die Hausbanken der Unternehmer.

 

Wer bürgt für alles?

Hauptaufgabe des sogenannten "Corona-Schutzschirs" ist, für die Schulden der Unternehmen zu bürgen. Das soll den Firmen ermöglichen, sich trotz Corona-Panik am Finanzmarkt weiter zu normalen Bedingungen zu refinanzieren.
So steht es zumindest im Entwurf des entsprechenden Gesetzes, aus dem zum Beispiel das Handelsblatt schon jetzt zitiert.

 

Zuschüsse für Kleinunternehmen & Selbstständige

Dem Entwurf eines aktuell entsprechenden Gesetzes zufolge soll es für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe eine Einmalzahlung von über 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben - bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.

Das Ziel soll ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten sein. Die Empfänger müssen eidesstattlich versichern, dass ihre Existenz aufgrund der Corona-Krise bedroht ist.

Laut den in der Presse verbreiteten Meldungen soll der Bund bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen. Dem Entwurf zufolge sollen bis zu drei Millionen Selbstständigen und Kleinstunternehmen damit geholfen werden.
Die Mittel sollen durch die Bundesländer verteilt werden.

 

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